Agenturbetreuung
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TravelTrex GmbH
Bonner Str. 484-486
50968 KÖLN (DEUTSCHLAND)

+49 (0)221 33 60 62 50
Mo-Do: 09:00-16:30 Uhr
Fr: 09:00-14:00 Uhr
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Anmeldung für Affiliates

Sie möchten uns auf Ihrer Website einbinden? Dann lesen Sie sich bitte die folgende Partnervereinbarung sorgfältig durch. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Partnerschaft zwischen der TravelTrex GmbH, Bonner Straße 484-486, 50968 Köln (Veranstalter, im Folgenden TT genannt) und dem Partner (im folgenden Vertragspartner genannt) und ist für beide Parteien ein verbindlicher Vertrag. Sie bestätigen uns Ihr Einverständnis, indem Sie auf den Link im Anschluss an diesen Absatz oder am Ende dieses Textes klicken. Dieser führt Sie automatisch zur Anmeldung.

Das Partnerprogramm basiert auf einem Cookie-Tracking, der SnowTrex-Cookie ist 30 Tage haltbar. Nach der Anmeldung zum Partnerprogramm können Partnerlinks auf allen beliebigen Unterseiten der SnowTrex-Homepage erstellt werden, dabei sind verschiedene Layouts sowie white-label Lösungen und Anpassung an das jeweiligen Design der Partner-Website möglich. Darüber hinaus stehen verschiedene Werbemittel (Banner, Logos, etc.) zur Auswahl, die eine schnelle und unkomplizierte Einbindung ermöglichen.




Inhalt der Partnervereinbarung

  1. Vertragsgegenstand
  2. Zustandekommen des Vertrages
  3. Verkaufsförderung und Lizenzen
  4. Pflichten des Veranstalters
  5. Pflichten des Vertragspartners
  6. Zahlungsverkehr
  7. Provisionsregelung
  8. Gewährleistung und Haftung
  9. Datenschutz
  10. Vertragsänderungen
  11. Vertragsende
  12. Geheimhaltung
  13. Gerichtsstand
  14. Schlussbestimmungen
  1. Vertragsgegenstand

    Gegenstand des Vertrages ist die Werbe- und Betriebskooperation zwischen dem Vertragspartner und TT mit dem Ziel, gemeinsam Reisen zu verkaufen. Die von TT veranstalteten Reisen werden zu den von TT vorgegebenen Bedingungen, Preisen und Beschreibungen, einschließlich evtl. nachträglicher Änderungen, von dem Vertragspartner an Kunden im Namen und auf Rechnung von TT vermittelt.

    Dem Vertragspartner werden über entsprechend gekennzeichnete Werbemedien Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des von TT zur Verfügung gestellten Programms angeboten. TT stellt dem Vertragspartner im persönlichen Partnerbereich eine Auswahl von Werbemitteln (Logos, Banner, Grafiken, Texte) sowie eine Anleitung zur Einbindung des Programms in die Website des Vertragspartners zur Verfügung. Mit dem Abschluss eines Vertrages wird dem Vertragspartner eine vierstellige Agenturnummer zugeteilt. Sofern der Vertragspartner eine Online-Einbindung der Angebote von TT angestrebt, werden mit Hilfe des über das Partnerprogramm zugeteilten Links mit angehängter Agenturnummer (Partner-Cookie) die Kunden registriert, die über die Website des Vertragspartners vermittelt werden.

    Der Vertragspartner erhält eine erfolgsabhängige Vergütung von tatsächlich getätigten Umsätzen mit Waren und Dienstleistungen, die aufgrund eines direkt geschalteten Links zur TT-Website bzw. über direkte Einbuchung mit Agenturnummer über den Agenturzugang von TT zustande kommen. Produkte und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Rahmen des Partnerprogramms angeboten werden - z.B. von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden - sind von einer Vergütung ausgeschlossen. Die Berechnung der Vergütung erfolgt gemäß Ziffer 7 des Vertrages.

    Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, Unternehmer im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes zu sein und bestätigt seinen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen selbstständig nachzukommen. Sollte der Vertragspartner Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG sein und auf die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 2 UStG verzichten, hat er dies TT unverzüglich mitzuteilen.

  2. Zustandekommen des Vertrages

    TT stellt ein Online - Antragsformular zur Verfügung. Nach Übersendung des ausgefüllten Formulars wird der Antrag geprüft und im Falle der Annahme wird diese dem Vertragspartner gegenüber schriftlich bestätigt. Voraussetzung für die Annahme ist, dass der Vertragspartner voll geschäftsfähig ist.

    Der Vertragspartner sichert zu, dass auf seiner Website jede Darstellung oder jeder Hinweis auf pornographische oder verfassungswidrige Inhalte ebenso unterbleibt wie die Darstellung politisch extremer Inhalte. Sollten in diesem Zusammenhang von Dritten rechtliche Ansprüche gegen TT gestellt werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, TT von diesen Ansprüchen, insbesondere von Schadensersatzansprüchen und gegen ihn verhängte Ordnungsstrafen, einschließlich der Kosten eines Rechtsbeistandes freizustellen.

  3. Verkaufsförderung und Lizenzen

    Eigenwerbung vom Vertragspartner, in der ein Produkt von TT dargestellt wird, ist vor Veröffentlichung mit TT abzustimmen. Bei der Präsentation in elektronischen Medien oder Printmedien ist zu beachten, dass die Verwendung der Logos von TT bzw. die Weitergabe der Logos etc. nur mit schriftlicher Genehmigung von TT erfolgen darf.

    Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Vertragspartner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die auf der Website von TT zur Verfügung gestellten Materialien zum Zwecke der Werbung durch die Herstellung von Links zur Website von TT zu verwenden. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten, es sei denn, TT erteilt hierzu vorher eine schriftliche Genehmigung.
    Die Werbemittel dürfen nicht für andere Zwecke als die Bewerbung der Angebote von TT genutzt werden.

    Diese Lizenz erlischt mit der Kündigung des Vertrages.
    Eine Änderung der URL-Adresse der Website des Vertragspartners ist keine Änderung des Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unberührt.

    In regelmäßigen Abständen informiert TT den Vertragspartner über aktuelle Produkt- und Programmneuerungen im Rahmen eines Partnernewsletters. Die Partnernews werden an die im Partnerbereich hinterlegten Email-Adressen versendet. Die mit Abschluss dieses Vertrages erteilte Einwilligung zum Erhalt des Partnernewsletters kann die Agentur jederzeit widerrufen.

  4. Pflichten des Veranstalters

    TT stellt dem Vertragspartner alle zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links erforderlichen Informationen zur Verfügung. Diese Informationen befinden sich im persönlichen Partnerbereich, zu dem der Vertragspartner nach der Anmeldung Zugang per Passwort bekommt.

    TT verwaltet die über die Partner-Links durchgeführten Bestellungen, erfasst das Volumen und die Summe der über die Partner-Links zustande gekommenen Verkäufe, stellt dem Vertragspartner auf Wunsch eine Verkaufsstatistik zur Verfügung, erledigt den Versand, die Zahlungs- und Stornierungsabwicklung und alle damit in Zusammenhang stehenden Kundendienstleistungen.

    TT tritt für alle sich aus ihrer Eigenschaft als Reiseveranstalter ergebenden Pflichten ein. Dies schließt die fachgerechte Beratung der Kunden durch das Callcenter von TT ein. Von etwaigen gegenüber dem Vertragspartner geltend gemachten Ansprüchen seitens vermittelter Kunden stellt TT den Vertragspartner frei, soweit diese nicht darauf beruhen, dass der Vertragspartner aufgrund seiner Eigenschaft als Reisevermittler oder Reiseveranstalter selbst haftet.

    Die Abwicklung der bei der Durchführung der Reisen sich eventuell ergebenden Schadensersatz- und Reklamationsansprüche von Kunden ist allein Angelegenheit von TT. Für den Fall, dass TT wegen Schlechtleistung des Vertragspartners gegenüber dem Kunden zu einer Zahlung verpflichtet ist, wird der jeweilige Betrag dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die Kosten eines nötig werdenden Rechtsbeistandes.

    TT verpflichtet sich insbesondere, die eingehenden Buchungen ordnungsgemäß und zügig in der Reihenfolge des Einganges zu bearbeiten. Gleiches gilt für eingehende Reklamationen.

  5. Pflichten des Vertragspartners

    1. Verlinkung der Angebote von TT

      Der Vertragspartner bindet die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel seiner Wahl in seine Website ein und stellt dadurch eine Verbindung zur TT-Website her. Mit Hilfe der zugeteilten Link-Codes identifiziert das Partnerprogramm die Kunden, die von der Website des Vertragspartners vermittelt werden. Änderungen an den Links (Deeplinks aller Art sind möglich) dürfen nur mit Zustimmung von TT erfolgen. TT behält sich das Recht vor, die Links jederzeit zu modifizieren.

      Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vertragspartners. Er sollte daher nur Links verwenden, die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellt werden, andernfalls kann keine Gewährleistung für die korrekte Registrierung und Abrechnung der Verkäufe übernommen werden.

      Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege, sowie für die Richtigkeit und Korrektheit der Inhalte, die auf seiner Website erscheinen. Die Verantwortlichkeit bezieht sich auch auf den technischen Betrieb der Website, insbesondere der Links zur Website des Vertragspartners sowie der Sicherstellung, dass die Inhalte der Website nicht Rechte Dritter verletzen oder in anderer Weise gegen Gesetze verstoßen.

      Der Vertragspartner verpflichtet sich, nur dann einen TT-Cookie zu setzen, wenn der Kunde mit der Seite von TT interagiert, indem er entweder auf ein auf der Partnerseite eingebundenes Werbemittel klickt oder, falls der Vertragspartner die Seite von TT direkt eingebunden hat, eine Aktion auf der Seite von TT durchführt. Andernfalls sind das Setzen eines Cookies und das damit verbundene Erlangen eines entsprechenden Provisionsanspruchs untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung den Vertragspartner gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- € als vereinbart.

      Der Vertragspartner darf seine Website nicht in einer Weise gestalten, die eine Verwechselungsgefahr mit der Website von TT hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass die Website des Vertragspartners ganz oder zum Teil die Website von TT ist. Ausgenommen davon sind die im Rahmen des Partnerprogramms von TT zur Verfügung gestellten Webpages. Des Weiteren ist es dem Vertragspartner untersagt, in Internetverzeichnissen und -suchmaschinen (Google, Yahoo etc.) Werbeanzeigen mit den Keywords SNOWTREX, WINTERTREX, HOLIDAYTREX, SPORTSTREX, SPATREX (auch in abgewandelter Schreibweise) zu schalten, z.B. bei Google Ads, da die vorgenannten Begriffe markenrechtlich geschützt sind. Dabei sind die vorgenannten Markennamen sowie abgewandelte (Falsch-)Schreibweisen per Broad-Type in den Keywordlisten zu negativieren. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 € vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich TT ausdrücklich vor. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen von TT zu erstellen, anzunehmen oder TT zu vertreten. Außerdem ist es untersagt, Angaben gegenüber Dritten zu machen, die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis erwecken. Bei Verletzungen dieser Pflichten ist der Vertragspartner zum vollen Schadensersatz gegenüber TT verpflichtet.

      Bindet der Vertragspartner im Rahmen dieser Partnervereinbarung Inhalte von TT auf eigenen Websites ein, so liegt die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Inhalte von TT (Texte & Bilder) im Verantwortungsbereich des Vertragspartners. Der Vertragspartner muss dafür Sorge tragen, dass keine seiner Websites mit Inhalten von TT in den Suchindex von Suchmaschinen gelangen (Duplizierter Content: https://support.google.com/webmasters/answer/66359?hl=de).

      Der Vertragspartner muss die Aufnahme von Websites in den Suchindex dauerhaft durch das Meta-Tag "noindex" blockieren, solange auf den Websites Inhalte von TT verwendet werden.

      Hierzu muss der Vertragspartner das Meta-Tag "noindex" korrekt auf allen Websites implementieren, auf denen Inhalte von TT angezeigt werden. Informationen hierzu unter: https://support.google.com/webmasters/answer/93710?hl=de. Das Meta-Tag "noindex" muss zu jeder Zeit im Quelltext der Webseiten stehen. Es darf nicht entfernt werden, solange Inhalte von TT auf den Websites implementiert sind.

      Websites des Vertragspartners mit Inhalten von TT dürfen nicht durch eine robots.txt-Datei gesperrt und Suchmaschinen nicht am Crawling dieser Websites gehindert werden. Infos hierzu unter: https://support.google.com/webmasters/answer/93710?hl=de.

      Die für die Deindexierung von TT-Content betreffenden Einbindungsformen sind dem verlinktem Annex zu entnehmen.

    2. Verkauf der Angebote von TT im direkten Kundenkontakt

      Sofern eine Vermittlung der Angebote von TT im direkten Kundenkontakt erfolgt – also nicht über eine Verlinkung der Angebot von TT-, verpflichtet sich der Vertragspartner, die Angebote und Leistungen von TT mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu vermitteln; dies gilt auch für sämtliche Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere:

      • den Reiseinteressenten bereitwillig und kostenlos alle Auskünfte über die Angebote von TT zu erteilen und sich nach bestem Wissen und Gewissen für den aktiven Verkauf der Leistungen von TT einzusetzen;
      • gegenüber dem Reisenden ausschließlich als Vermittler der Leistungen von TT aufzutreten und zu verdeutlichen, dass eine rechtsverbindliche Bestätigung der Reiseanmeldung ausschließlich durch den Veranstalter erfolgen kann;
      • nicht als Unter- oder Zwischenvermittler dritter Agenturen aufzutreten, hinsichtlich derer TT eine Zusammenarbeit abgelehnt hat;
      • zur unverzüglichen Benachrichtigung von TT über von ihr entgegen genommene Rücktrittserklärungen (Stornierungen) unter Angabe des Rücktrittsdatums sowie des Namens des Zurücktretenden;
      • zur unverzüglichen Weiterleitung von entgegen genommenen Reklamationen an TT;
      • zur Kundenberatung Mitarbeiter einzusetzen, deren fachliche Qualifikation die Anforderungen des Buchungsgeschäftes erfüllt;
      • Maßnahmen, die die Verkaufstätigkeit anderer Vertriebspartner von TT in unbilliger Weise beeinträchtigen, zu unterlassen;
      • sämtliche Angebote des Veranstalters, die dafür gültigen Preise, Beförderungs-, Reise- und Zahlungsbedingungen sowie alle von TT zur Verfügung gestellten Reiseinformationen zu vermitteln bzw. in den dafür vorgesehenen Medien darzustellen. Dies gilt insbesondere für die Formblätter zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB. Es ist zwingend notwendig, dass diese dem Kunden vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis gegeben werden. Ferner muss der Kunde vor der Buchung über die für seine gebuchte Reise gültigen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen informiert werden.

      Regelungen zur Buchung von Reisen von TT:
      • Die Buchungsabwicklung erfolgt über den Agenturzugang von TT durch Eingabe der Agenturnummer und anschließender Online-Buchung. Wird ein davon abweichender Buchungsweg gewählt, kann die Zuordnung der Provision nicht gewährleistet werden.
      • Der Vertragspartner hat die Rechtswirksamkeit einer Buchung seiner Kunden sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass dem Reisegast die jeweils aktuell gültigen Reisebedingungen und Datenschutzbestimmungen von TT zur Kenntnis gelangen. Die Buchung muss Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden sowie die Namen und Geburtsdaten der Reiseteilnehmer beinhalten. Die Eingabe der Agentur-Anschrift ist nicht zulässig. Der Reisevertrag wird erst vorbehaltlich einer Reisebestätigung durch TT an den Kunden wirksam - eine Annahme des Angebotes ist also nur durch TT möglich. Der Vertragspartner, mit dem der Vertrag mit TT abgeschlossen wurde, haftet für alle Buchungen, die unter der jeweiligen Agenturnummer getätigt wurden. Einbuchungen gelten immer als verbindlich. Bei der Rücknahme einer Buchung können Stornierungsgebühren anfallen. Bei Umbuchungen oder Änderungen einer Buchung können Gebühren anfallen.
        Freischaltungen für die Nutzung externer CRS (z.B. Merlin, Tr@fficsCosmo, Tr@fficsTibet Internet Booking Engine) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von TT.
      • Die Weitergabe von Buchungsdaten an Dritte durch den Vertragspartner ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von TT zulässig.
    3. Verletzung der Vertragspflichten

      Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtungen und entstehen dadurch möglicherweise Schadensersatzansprüche Dritter gegen TT, so ist der Vertragspartner verpflichtet, TT von diesen Ansprüchen freizustellen bzw. ihm einen finanziellen Ausgleich zu gewähren. Dies gilt auch für die Kosten, die zur Abwehr solcher Ansprüche, für einen nötig werdenden Rechtsbeistand oder die durch offensichtlichen Missbrauch durch den Vertragspartner entstehen.
      Sollte durch Verschulden des Vertragspartners die Reisebuchung nicht durchgeführt werden können, kann er hinsichtlich der Reiserücktrittskosten gemäß den jeweils gültigen Reise- und Zahlungsbedingungen von TT in Anspruch genommen werden. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches bleibt TT vorbehalten.

  6. Zahlungsverkehr

    Der Zahlungsverkehr erfolgt über Direktinkasso: Der gesamte Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich unmittelbar zwischen TT und dem Kunden. Die Reisebestätigung/Rechnung sowie die Reiseunterlagen werden direkt von TT an den Kunden versandt. Inkasso durch den Vertragspartner (Agenturinkasso) ist grundsätzlich möglich, muss jedoch schriftlich beantragt und durch TT bestätigt werden.

  7. Provisionsregelung

    1. Abrechnungsmodus

      Der Vertragspartner erhält für über seine Website zwischen Kunden und TT zustande gekommene Geschäfte eine Provision. Der Anspruch auf Provision entsteht mit dem Tag des Reisebeginns, Abrechnung und Auszahlung erfolgen monatlich, jeweils im Monat nach Antritt der vermittelten Reise.
      Der Prozentsatz der Provision bewegt sich zwischen 5% und 10%. Die Voreinstellung im System liegt bei 5%. Höhere Provisionsstufen werden zum einen umsatzbezogen, zum anderen in Abhängigkeit von Art und Weise der Zusammenarbeit vergeben. Es gibt folgende sechs Provisionsstufen:

      Umsatz Provision
      bis 15.000 € 5,0%
      ab 15.000 € 6,0%
      ab 30.000 € 7,0%
      ab 50.000 € 8,0%
      ab 75.000 € 9,0%
      ab 100.000 € 10,0%

      Für die Einstufung in die nächsthöhere Provisionsstufe muss der Vertragspartner sich selbstständig bis zum 30.06. eines Jahres bei TT melden. Die Erhöhung erfolgt dann rückwirkend ab dem 01.06. des vergangenen Jahres. Sinkt der Umsatz in dieser Saison (1.6.-31.5.) unter eine der in der Tabelle aufgeführten Umsatzstufen, behält sich TT das Recht vor, den Provisionssatz am Ende der besagten Saison wieder entsprechend zu senken. Die Senkung der Provision muss seitens TT zwei Wochen im Voraus schriftlich per E-Mail angekündigt werden.

      Für die Berechnung der Provision gilt der unter der jeweiligen Agenturnummer innerhalb eines Geschäftsjahres (alle Reiseantritte in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Mai) getätigte Umsatz aus Reisen von TT.

      Mit der Zahlung der Provisionen sind alle Kosten, Aufwendungen und Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Produkten von TT bei dem Vertragspartner entstehen, vollständig abgegolten.

    2. Berechnungsgrundlage

      Berechnungsgrundlage für die Provisionsabrechnung ist der Umsatz in der Währung „Euro“ gemäß des von TT festgelegten Wechselkurses am Tage der Buchung. Es wird grundsätzlich der komplette Umsatz verprovisioniert, also auch gebuchte Extras. Eingenommene Stornierungskosten sowie Zu- und Umbuchungen werden bei der Berechnung der Provision vollständig berücksichtigt. Das Partnerprogramm basiert auf einem Cookie-Tracking. Der SnowTrex- Cookie mit der jeweiligen Agenturnummer des Vertragspartners ist 30 Tage haltbar. Auf dieser Grundlage werden den Partnern die Umsätze zugeordnet.

      Da TT beim Skipasseinkauf sowie beim Einkauf von Aktivitäten(-paketen) nur eine sehr geringe bis gar keine Provision erhält, werden diese nicht verprovisioniert. Auf zusätzlich zum Reisepreis erhobene Gebühren und Steuern (z.B. Kurtaxe, Keycard, Kreditkartengebühr) wird keine Provision gezahlt, ebenso wird auf Flugleistungen keine Provision gezahlt, da TT hier die Preise der Flugleistung ohne Aufschlag an den Kunden weitergibt.
      Ein Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Die Provision errechnet sich auf den tatsächlich geleisteten Zahlungsbetrag des Kunden.

      Wenn die gebuchte Reise wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe oder wegen Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmeranzahl nicht durchgeführt werden kann, entsteht kein Provisionsanspruch für den Vertragspartner. Fällt die Reise nur teilweise aus, so wird die Provision auf den anteiligen Reisepreis gewährt.

    3. Zusatzprovision auf nachgebuchte Extras

      Zusatzleistungen (Extras) wie z.B. Leihmaterial und Kurse sind ein wesentlicher Bestandteil der Produkte von TT. Da diese aus technischen Gründen (zahlreiche IBE/CRS können diese z. B. nicht darstellen) oder aus Unkenntnis von zahlreichen Kunden nicht gebucht werden (können), behält sich TT vor, Kunden im Anschluss an eine Buchung über die zahlreichen Vorteile dieser Extras zu informieren. Dieser Service ist für Vertragspartner kostenlos, und der hierdurch zusätzliche generierte Umsatz kommt dem Vertragspartner voll zugute.

  8. Gewährleistung und Haftung

    TT sichert zu, dass ihre Website im Rahmen der aktuellen technischen Möglichkeiten betrieben wird. Eine Haftung wird nicht übernommen. Im Übrigen wird die Haftung der rechtsgeschäftlichen Vertreter, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von TT auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle vertraglicher Schadensersatzverpflichtungen durch TT wird die Haftung für Vermögensschäden auf den voraussehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Provisionseinnahmen des letzten Monats begrenzt.

  9. Datenschutz

    Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen und anlässlich der Durchführung dieses Vertrages bekannt gewordenen Kundendaten streng nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-DSGVO, zu behandeln. Die Daten dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen für Werbung genutzt werden und nur im für die Vertragsabwicklung notwendigen Rahmen an Dritte weitergegeben werden.

  10. Vertragsänderungen

    TT behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Der Vertragspartner wird per E-Mail über die Änderungen informiert. Erfolgt keine Kündigung des Vertrages innerhalb zwei Wochen ab Zugang der Änderung, gilt die Änderung als angenommen.

  11. Vertragsende

    Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

    Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden bei

    • Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Inhaber oder Gesellschafter oder gegen den Vertragspartner.
    • Nutzung von nicht genehmigten Bild- und Textinhalten durch den Vertragspartner.
    • Nutzung der Verkaufsinformationen durch den Vertragspartner auf anderen, nicht von TT genehmigten Plattformen.
    • Bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes, insbesondere bei Nichterfüllung bzw. Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen dieses Vertrages und bei Schädigung der Interessen und des Ansehens von TT, kann der Vertrag ebenfalls fristlos gekündigt werden.

    Auch nach Beendigung des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, bleiben die sich aus diesem Vertrag ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen so lange weiter bestehen, bis alle schwebenden Geschäftsvorgänge abgewickelt sind.

    Mit Beendigung des Vertrages hat der Vertragspartner alle Hinweise auf TT und der von TT produzierten Marken – auch im Internet (z.B. Banner) – unverzüglich zu entfernen. Der Vertragspartner darf im Schriftverkehr und bei sonstigen Veröffentlichungen den Namen von TT nicht mehr verwenden und Produkte von TT nicht mehr anbieten. Alle von TT zur Verfügung gestellten Werbemittel sind unverzüglich – jedoch spätestens nach Abwicklung aller schwebenden Geschäftsvorgänge – zurückzugeben.

  12. Geheimhaltung

    Da jede der Parteien der anderen Partei bestimmte geschäftliche Informationen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich macht, verpflichten sich beide Parteien, alle Informationen (mündlich wie schriftlich zur Kenntnis gebracht) der jeweils anderen Partei, welche im Zusammenhang mit Geschäftsplanungen, Produkten, Diensten, Entwicklung, Finanzen, Forschung und anderen geschäftlichen Aspekten offenbart werden, sowie darauf beruhende Auswertungen und Analysen, vertraulich zu behandeln.

    Dies gilt insbesondere auch für die Höhe der gewährten Provision. Keine Geheimhaltung gilt für solche Informationen die allgemein bekannt sind oder über allgemein zugängliche Quellen, die aber nicht die Quellen der jeweiligen Vertragspartei sind, erfahrbar sind. Diese Regelungen bezüglich der Geheimhaltung gelten auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.

  13. Gerichtsstand

    Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.

  14. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragspartner die fraglichen Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Die nicht betroffenen Bestimmungen behalten auch bei der Unwirksamkeit eines oder mehrerer Punkte ihre Gültigkeit. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.